Aufnahme
Rehabilitations-Verfahren
Stationäre und ambulante Heilverfahren (HV) können Sie selbst bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) beantragen. Dafür erhalten Sie dort ein spezielles Formular. Gemeinsam mit Ihrem Arzt besprechen Sie die Notwendigkeit einer Rehabilitationsmaßnahme, denn er muss den Antrag gegenüber Ihrer Krankenkasse begründen. Wenn Sie Hilfe benötigen unterstützen wir Sie gerne bei der Antragstellung.
Stationäre und ambulante Anschlussheilbehandlungen (AHB) werden im Anschluss an eine Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt. Bei medizinischer Indikation wird diese Maßnahme vom Arzt und Sozialdienst des Krankenhauses eingeleitet.
Unsere Rehabilitationskliniken sind für alle Phasen der Rehabilitation zugelassen: Anschlussheilbehandlung nach §40 und §111 Sozialgesetzbuch (SGB) V, Medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation nach § 15 und §16 SGB VI in Kooperation mit dem “Internationalen Bund (IB) Freiburg” und dem “Zentrum Beruf + Gesundheit”.
Kostenträger
Die Kosten der Behandlung werden von den Krankenkassen (Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V), Renten- und Unfallversicherungsträgern sowie Versorgungsämtern übernommen. Nach den beamtenrechtlichen Bestimmungen verfügen unsere Kliniken über die Anerkennung der Beihilfefähigkeit.
Private Krankenversicherungsträger übernehmen die Kosten für die Behandlung in unseren Rehabilitationskliniken im Rahmen des individuell vereinbarten Versicherungsvertrages.
Bitte bringen Sie Folgendes zu Ihrem Aufenthalt mit:
- Medikamente, die sie regelmäßig einnehmen(z.B. Augentropfen, Asthmamittel etc.) in ausreichender Menge
- bereits vorhandene ärztliche Befundberichte und Röntgenbilder
- Ihre Versicherungskarte der Krankenkasse, evtl. einen Überweisungsschein
- Quittung über den ggf. bezahlten gesetzlichen Eigenanteil
- Sport- und Freizeitkleidung, wie Jogginganzug oder Freizeitanzug, Turnschuhe etc.
- Badebekleidung und Bademantel
- Reisewecker
- Fön und/oder Rasierapparat
- Seh- und Gehhilfe
Bitte informieren Sie uns bis 3 Tage vor Anreise über Nahrungsmittelallergien und -unverträglichkeiten. Bringen Sie ggf. ein ärztliches Attest oder den Allergiepass mit.